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Wo ist die Liebe geblieben?
Was hat man mit der Liebe gemacht?
Wird Liebe leben überhaupt noch verstanden?
Die Liebe ist traurig, wurde weggeworfen - braucht man nicht mehr.
Die Liebe fragt, schreit nach:
Anstand, wo bist du?
Ehrlichkeit, wo bist du?
Achtsamkeit, wo bist du?
Höflichkeit, wo bist du?
Freundlichkeit, wo bist du?
Rücksichtnahme, wo bist du?
Gehorsam, wo bist du?
Vertrauen, wo bist du?
Helft der Liebe wieder ihren Urstand zu finden und lernen wieder Liebe zu leben!
Darf gerne geteilt werden...von ABA Mo 27 Nov 2023, 18:00
» Seit vier Wochen ist 7. Oktober
von ABA Sa 11 Nov 2023, 20:35
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von Volker Mi 13 Sep 2023, 16:38
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von Eaglesword Di 01 Aug 2023, 16:47
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von Eaglesword Do 15 Jun 2023, 15:10
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von Eaglesword Mi 07 Jun 2023, 17:09
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von Land So 14 Mai 2023, 10:33
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von Eaglesword Do 12 Jan 2023, 23:45
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שס'ה MIZWOT – Verbote 220 bis 242
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שס'ה MIZWOT – Verbote 220 bis 242



שס'ה (schessah) ___ VERBOTE 220.– 242.
THEMA : > Boden- , Sozial- und Arbeitergesetze <
- 220. – 223. Im Erlassjahr (schemitta) das Feld zu bestellen, Bäume zu pflanzen,
den Nachwuchs zu schneiden oder Früchte zu sammeln (3.Mo 25,4-5 ) - 224. – 226. Ebenso im Jobel-Jahr
- 227. Land im Lande ISRAEL immer zu verkaufen (3.Mo 25,23 )
- 228. Die Marken und Felder der Levitenstädte zu ändern (3.Mo 25,34 )
- 229. Die Leviten ohne Unterstützung zu lassen (5.Mo 12,19 )
- 230. Ein Darlehen nach dem Erlassjahr einzufordern (5.Mo 15,2 )
- 231. Dem Armen auf Hinblick auf das Erlassjahr ein Darlehen zu verweigern (5.Mo 15, 9 )
- 232. Einem Armen Unterstützung zu verweigern (5.Mo 15, 7)
- 233. Einen ausgelösten hebr. Arbeiter ohne Geschenk weiter ziehen zulassen (5.Mo 15,13 )
- 234. Einen Armen wegen seiner Schuld zu drängen (2.Mo 22,25 )
- 235. – 236. Einem Isrealiten Zins abzunehmen oder zu bewilligen (3.Mo 25,37; 5.Mo 23,20 )
- 237. In Zinsverträgen als Zeuge, Bürge oder in sonst einer Form mitzuwirken (2.Mo 22,24 )
- 238. Die Entlohnung eines Arbeiters aufzuschieben (3.Mo 19,13 )
- 239. – 242. Den Schuldner gewaltsam auszupfänden, ein ihm untentbehrliches Pfand
zu behalten; von einer Witwe ein Pfand zu nehmen, Geräte zu pfänden, die zur Bereitung
des Unterhaltes notwendig sind (5.Mo 24, 6. 10. 12. 17 )
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