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Wo ist die Liebe geblieben?
Was hat man mit der Liebe gemacht?
Wird Liebe leben überhaupt noch verstanden?
Die Liebe ist traurig, wurde weggeworfen - braucht man nicht mehr.
Die Liebe fragt, schreit nach:
Anstand, wo bist du?
Ehrlichkeit, wo bist du?
Achtsamkeit, wo bist du?
Höflichkeit, wo bist du?
Freundlichkeit, wo bist du?
Rücksichtnahme, wo bist du?
Gehorsam, wo bist du?
Vertrauen, wo bist du?
Helft der Liebe wieder ihren Urstand zu finden und lernen wieder Liebe zu leben!
Darf gerne geteilt werden...von ABA Sa 23 März 2024, 14:00
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von ابو رجب AbuRadjab Mi 20 März 2024, 18:00
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von ABA Fr 05 Jan 2024, 10:00
Keine
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שס'ה MIZWOT – Verbote 243 bis 272
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שס'ה MIZWOT – Verbote 243 bis 272
שס'ה (schessah) ___ VERBOTE 243.– 272.
THEMA : > Vergehen an Menschen und Tieren <
- 243. Menschen zu stehlen (2.Mo 20,15 )
- 244. Eigentum zu steheln (3.Mo 19,11 )
- 245. Eigentum zu rauben (3.Mo 19,13 )
- 246. Den Grenzstein zu verrücken (5.Mo 19,14 )
- 247. – 249. Fremdes Eigentum durch List oder Gewalt zurückzubehalten,
abzuleugnen oder abzuschwören (3.Mo 19, 11 – 13 ) - 250. Jemanden im Handel zu betrügen (3.Mo 25,14 )
- 251. Jemanden durch Worte kränken (3.Mo 25,17 )
- 252. – 253. Einen Fremden zu beleidigen oder im Handel zu betrügen (2.Mo 22,20 )
- 254. – 255. Einen Geflohenen Dienstarbeiter seinem Herren wieder auszuliefern
oder zu beleidigen (5.Mo 23, 25-16 ) - 256. Witwen und Weisen zu bedrücken (2.Mo 22,21 )
- 257. – 259. Einen hebr. Arbeiter zu eigentlicher Sklavenarbeit anzuhalten,
zu solcher Arbeit zu verkaufen oder genau so hart zu behandeln (3.Mo 25, 39. 42. 43. ) - 260. Einem Heiden harte Behandlung eines hebr. Dienstarbeiter zu erlauben (3.Mo 25, 53 )
- 261. Niemanden als eine Sklavin zu verkaufen (2.Mo 21, 8 )
- 262. Der Frau nicht die Unterstützung verweigern (2.Mo 21,10 )
- 263. – 264. Eine geehelichte Kriegsgefangene als Sklavin zu behandeln
oder als Sklavin zu verkaufen (5.Mo 21,14 ) - 265. Nach eines anderen Frau zu gelüsten (2.Mo 20,17 )
- 266. Nach eines anderen Eigentum zu gelüsten (2.Mo 20,17 )
- 267. – 268. Verbot für den Tagelöhner, nach der Arbeit für sich weiter abzupflücken
oder von der Ernte etwas mitzunehmen (5.Mo 23,25 ) - 269. Gefundenes dem Eigentümer nicht zurückzugeben (5.Mo 22,3 )
- 270. Ein unter seiner Last zusammengebrochenes Tier ohne Hilfe liegen zu lassen (2.Mo 23, 5 )
- 271. – 272. Bei Maß und Gewicht zu betrügen (3.Mo 19,35 ; 5.Mo 25, 13-14 )
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