Zurück zu den Wurzeln - Haus IsraEL
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שס'ה MIZWOT – Verbote – GESAMTLISTE !

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שס'ה  MIZWOT – Verbote – GESAMTLISTE ! Empty שס'ה MIZWOT – Verbote – GESAMTLISTE !

Beitrag von JOELA So 18 Apr 2010, 13:41

_____ שס'ה  MIZWOT – Verbote – GESAMTLISTE ! Uebersicht_458_120

>Die Ausführung ist der > Rabbinischen Enzyklopädie < aus der Original Liste des MAIMONIDES (RaMBaM) entnommen<

VERBOTE _ 1. – 365. _____ שס'ה [schessah]

___
> GESAMTLISTE <


    THEMA :   > Götzendienst, Zauberei, Verhalten zu den Heiden, Krieg <
  • 1. Die Existenz eines anderen Gottes anzunehmen (2.Mo 20,3 )
  • 2. Ein Bild von GOtt zu machen oder zu besitzen (2.Mo 20,4 )
  • 3. Irgend ein Bild zum Götzendienst anzufertigen (2.Mo 34,17 )
  • 4. Ein Götzenbild für andere zu machen (2.Mo 20,23 )
  • 5. Sich vor Götzen niederzuwerfen (2.Mo 20,5 )
  • 6. Götzendienerische Bräuche zu üben (2.Mo 20,5 )
  • 7. Sein Kind dem Moloch zu opfern (3.Mo 18,21 )
  • 8. Totenbeschwörung auszuüben (3.Mo 19,31 )
  • 9. Zeichendeuterei auszuüben (3.Mo 19,31 )
  • 10. Sich zum Götzendienst hinzuneigen (3.Mo 19,4 )
  • 11. Eine Götzen-Bildsäule zu errichten (5.Mo 16,22 )
  • 12. Steine mit Bilderschrift zu dulden (3.Mo 26,1 )
  • 13. Bäume im Heiligtum zu pflanzen (5.Mo 16,21)
  • 14. Bei Götzen zu schwören (2.Mo 23,13)
  • 15. – 16. Jemand zum Götzendienst verleiten oder anzureizen (2.Mo 23,13; 5.Mo 13,12)
  • 17. Dem Verführer zum Götzendienst nachzugeben (5.Mo 13,9)
  • 18. Dem Verführer zum Götzendienst Nachsicht zu zeigen (5.Mo 13,9)
  • 19. Den zum Götzendienst verführten zu schonen (5.Mo 13,9)
  • 20. Den Verführer zu verteidigen (5.Mo 13,9)
  • 21. Den Verführer stillschweigend zu dulden (5.Mo 13,9)
  • 22. Von den Gold- und Silberbeschlägen der Götzenbilder Gebrauch zu machen (5.Mo 7,25)
  • 23. Eine zum Götzendienst verführte Stadt wieder aufzubauen (5.Mo 13,17)
  • 24. Von deren Gut Gebrauch zu machen (5.Mo 13,18 )
  • 25. Von allen beim Götzendienst verwendeten Dinge Gebrauch zu machen (5.Mo 7,26 )
  • 26. Im Namen von Götzen zu weissagen (5.Mo 18,20 )
  • 27. Falsch weiszusagen (5.Mo 18,20 )
  • 28. Einem Götzenpropheten nachzufolgen (5.Mo 13,3 )
  • 29. Vor der Erschlagung eines falschen Propheten zurückzuschrecken (5.Mo 18,22 )
  • 30. Die Sitten der Götzendiener anzunehmen (3.Mo 20,23 )
  • 31. – 38. Zauberei zu treiben, aus Wolken und allerlei Anzeichen zu deuten
              Zauber und Beschwörungsformeln zu sprechen, Totenbeschwörer,
                Zeichendeuter und Totenbeschwörer zu befragen (3.Mo19,26; 5.Mo 10.11 )
  • 39. – 40. Kleidung oder Schmuck des anderen Geschlechts zu tragen (5.Mo 22,5 )
  • 41. Nach Art der Götzendiener Schrift in die Haut zu ritzen (3.Mo19,28 )
  • 42. Kleider aus Wolle und Leinen verbunden [Scha-atnes] zu tragen (3.Mo 19,19; 5.Mo 22,11 )
  • 43. – 44. Nach Art der Götzendiener die Ecken des Kopfhaares und
                des Bartes rund (glatt) abzuscheren (3.Mo 19,27 )
  • 45. Nach Art der Götzendiener sich wegen eines Toten Einschnitte zu machen (5.Mo 14,1 )
  • 46. Sich in Ägypten dauerhaft anzusiedeln (5.Mo 17,16 )
  • 47. Der Sinnlichkeit nachzuhängen (4.Mo 15,39 )
  • 48. – 49. Mit den 7 Völkern Kanaans Frieden zu schließen
                oder sie am Leben zu erhalten (2.Mo 23,32; 5.Mo 7,2; 20,17)
  • 50. – 52. Den Götzendienern Nachsicht zu zeigen, sie im Lande zu dulden
              und sich mit ihnen zu verschwägern (2.Mo 23,33; 5.Mo 7,2. 3 )
  • 53.Amonitern oder Moabitern eine Tochter in die Ehe zu geben (5.Mo 23,4)
  • 54. – 55. Die Edomiter und Ägypter vom 3. Geschlecht ab
                aus der Gemeinde ISRAELs auszuschließen (5.Mo 23,8. 9 )
  • 56. Den Ammonitern und Moabitern im Kriege den Frieden anzubieten (5.Mo 23,8 )
  • 57: Im Kriege Fruchtbäume zu zerstören (5.Mo 20,19 )
  • 58. Sich vor den Feinden zu fürchten (5.Mo 3,22 ; 7,21 ; 20,3)
  • 59. Amaleks böse Tat zu vergessen (5.Mo 25,19 )

    THEMA :   > GOtt <
  • 60. Den heiligen Namen GOttes zu lästern (3.Mo 24,16 )
  • 61. Eine eidliche Zusage zu brechen (3.Mo 19,12 )
  • 62. Sinnlos oder vergeblich zu schwören (2.Mo 20,7 )
  • 63. Den Namen GOttes zu entweihen (3.Mo 18,21;22, 32 )
  • 64. GOtt zu versuchen (5.Mo 6,16 )
  • 65. Etwas Heiliges, wie Tempel, Synagogen, Schulen, heilige Schriften,
    GOttesnamen, zu vernichten (5.Mo 12,4)
  • 66. Einen Gehenkten über Nacht hängen zu lassen (5.Mo 21, 22 – 23 )

    THEMA :   > Heiligtum und Priester, Opfer und heilige Abgaben <
  • 67. Das Heiligtum unbewacht zu lassen (4.Mo 18,5 )
  • 68. Verbot für die Priester, jederzeit das Heiligtum zu betreten (3.Mo 15,2 )
  • 69 – 71. Verbot für Leibesfehlern behaftete Priester, vor dem Altar dem Heiligtum
    zu nahen nd dort den dienst zu verrichten (3.Mo 21, 13. 17 ff)
  • 72. Verbot für die Leviten, Priesterdienste zu verrichten (4.Mo 18,3 )
  • 73. Nach dem Weingenuß das Heiligtum zu betreten oder aus dem Gesetz zu lehren (3.Mo 10,9.11. )
  • 74. Dem Heiligtum als Fremder zu nahen (4.Mo 18,4 )
  • 75. Verbot für die Priester, in Unreinheit den Dienst zu verrichten (3.Mo 22,2 )
  • 76. Verbot für die Priester, im Falle der Unreinheit vor dem Abend nach dem Reinigungsbade
    den dienst zu verrichten (3.Mo 22,6 )
  • 77. – 78. In Unreinheit als Priester den Vorhof und den Levitenhof zu betreten (4.Mo 5,3;5.Mo 23,11 )
  • 79. Einen Altar aus behauenen Steinen zu bauen (2.Mo 20,25 )
  • 80. Auf Stufen zum Altar zu schreiten (2.Mo 20,26 )
  • 81. Auf dem goldenen Altar Opfer und Räucherwerk darzubringen (2.Mo 30,9 )
  • 82. Das Feuer auf dem Altar ausgehen zu lassen (3.Mo 6,6)
  • 83. – 84. das Salböl nachzumachen und damit Unbefugte zu salben (2.Mo 39, 32)
  • 85. Das Räucherwerk nachzumachen (2.Mo 30, 37 )
  • 86. Die Stangen der Bundeslade herauszuziehen (2.Mo 25, 15)
  • 87. Den Brustschilde [Choschen] vom Efod abzulösen (2.Mo 28,28 )
  • 88. Den Priesterrock zu zerreißen (2.Mo 28,32 )
  • 89. – 90. Außerhalb des Vorhofes des Heiligtums Opfer darzubringen
                  und Heiliges zu schlachten (5.Mo 12,13 ; 3.Mo 17,3. 4. )
  • 91. – 95. Fehlerhafte Tiere zu heiligen, zu opfern, ihr Blut auf den Altar zu sprengen, ihre Opferstücke
                 auf das Altarfeuer zu bringen, selbst bei vorübergehenden Fehlern (3.Mo 22,20.22.24;5.Mo17,1 )
  • 96.Von Götzendienern Fehlerhaftes anzunehmen und zu opfern (3.Mo 22,25 )
  • 97. Einen Fehler an den Opfer anzubringen (3.Mo 22,21 )
  • 98. Sauerteig oder Honig auf den Altar zu bringen (3.Mo 2,11 )[/li]
  • 99. Ungesalzenes zu opfern (3.Mo 2,13 )
  • 100. Für Hurenlohn und Hundegeld erworbenes Vieh zu opfern (5.Mo 23,19 )
  • 101. Ein Tier und sein Junges an demselben Tage zu schlachten (3.Mo 22,28 )
  • 102. – 103. Olivenöl und Weihrauch an ein Sünd- und Speiseopfer zu tun ()
  • 104. – 105. Öl oder Weihrauch an das Speiseopfer der des Ehebruchs verdächtigten
                  Frau [Sota] zu tun (4.Mo 5,15 )
  • 106. – 107. Opfer umzutauschen oder zu andersartigen Opfern zu verwenden (3.Mo 27,10. 26 )
  • 108. Die Erstgeburt von reinen Tieren auszulösen (4.Mo 18,17 )
  • 109. Ein für den 10ten [MaAsser] bestimmtes Tier zu veräußern (3.Mo 27,32. 33. )
  • 110. - 111. Geheiligtes Feld zu verkaufen oder auszulösen (3.Mo 27,28 )
  • 112. Den Kopf eines Sündopfer-Vogels abzutrennen (3.Mo 5,8 )
  • 113. - 114. Heiliges Vieh zur Arbeit zu benutzen oder zu scheren (5.Mo 15,19 )
  • 115. - 117. Das PESSACH-Opfer bei Gesäuertem [Chamez] zu schlachten, seine Fettstücke
    übernacht zu lassen, und sein Fleisch bis zum Morgen übrig lassen (2.Mo 34,25. ; 23,18 ; 12,10 )
  • 118. Vom Festopfer des Rüsttages zum 2. PESSACH-Tag übrig zu lassen (5.Mo 16,4 )
  • Vom Fleisch des 2. PESSACH-Opfers bis zum Morgen übrig zu lassen (4.Mo 9,12 )
  • Desgleichen von Dank- und anderen Opfern (3.Mo 22,30 )
  • 121. - 122. Vom 1. oder 2. PESSACH-Opfer Knochen zu zerbrechen (2.Mo 12,46 ; 4.Mo 9,12 )
  • 123. Vom Fleisch des PESSACH-Opfers außerhalb der Gemeinschaft zu bringen (2.Mo 12,46 )
  • 124. die Reste des Speißeopfers zu säuern (3.Mo 6,10 )
  • 125. - 128. Das PESSACH-Opfer roh oder gekocht zu essen, sowie angesiedelten Fremden,
    Unbeschnittenen oder Israeliten die Götzendiener wurden, teilnehmen zu lassen. (2.Mo 12,9. 43. 45. 48 )
  • 129. - 132. In Unreinheit Heiliges, verunreinigte heilige Speisen, Reste vom Heiligen
    oder Verworfenes zu essen (3.Mo 7,18. 19. 21. ; 19,8 )
  • 133. - 134. Verbot für den Nicht-Priester, auch wenn er Mitarbeiter beim Priester ist
    von der Hebe [Teruma] (Pflichtabgaben, sowie Zehnt vom Zehnten, an die Priester) zu essen (3.Mo 22,10 )
  • 135. Verbot für den Unbeschnittenen, Hebe und sonst Heiliges zu essen (3.Mo 22,10 )
  • 136. Als unrein gewordener Priester Hebe zu essen (3.Mo 22,4 )
  • 137. Verbot für die Tochter eines Priesters, die sich mit einem Nicht-Priester vermählt hat,
    von der Hebe zu essen (3.Mo 22,12 )
  • 138. Speiseopfer des Priesters zu essen (3.Mo 6,23 )
  • 139. Von Sündopfern, deren Blut auf den inneren Altar gesprengt wird zu essen (3.Mo 6,23 )
  • 140. Tiere zu essen, die zum Opfer unbrauchbar befunden und absichtlich fehlerhaft gemacht wurden (5.Mo 14,3)
  • 141. - 144. Den 2. Zehnten [MaAsser Scheni] vom Korn, Most, Öl und fehlerloser Erstgeburt
    außerhalb Jerusschaleijms zu essen (5.Mo 12,17 )
  • 145. - 147. Verbot für Priester, außerhalb des Heiligtums Sünd- und Schuldopfer, das Fleisch vom Brandopfer
    und das von anderem Heiligen vor der Blutbesprengung zu essen (5.Mo 12,17 )
  • 148. Verbot für Nicht-Priester vom Allerheiligsten zu essen (2.Mo 29,33 )
  • 149. Verbot für den Priester, Erstlinge vor deren Niederlegung im Heiligtum zu essen (5.Mo 12,17)
  • 150. Vom 2. Zehnten als Unreiner zu essen, bevor er ausgelöst wurde  (5.Mo 26,14 )
  • 151. Vom 2. Zehnten in Trauer zu essen (5.Mo 26,14 )
  • 152. Den Betrag für die Auslösung der 2. Zehnten anders als für den Lebensbedarf zu verwenden (5.Mo 26,14)
  • 153. Getreidefrüchte zu genießen, ehe Zehnt und Hebe davon abgesondert sind (3.Mo 22,15 )
  • 154. Die vorgeschriebene Reihenfolge in der Absonderung und Abführung der heiligen Abgaben
    von den Ernteerzeugnissen zu ändern (2.Mo 22,28 )
  • 155. Gelübde und freiwillige Opfer hinzuzögern (5.Mo 23,22 )
  • 156. Ohne Opfer zum Wallfahrts-Fest zu pilgern (2.Mo 23,15 )
  • 157. Entsagungsgelübde zu übertreten (4.Mo 30,3 )
  • 158. - 160. Verbot für Priester, eine Prostituierte, Entweihte oder Geschiedene zu heiraten (3.Mo 21,7 )
  • 161. - 162. Verbot für den Hohepriester, eine Witwe zu heiraten (3.Mo 21,14 )
  • 163. - 164. Verbot für den Priester, mit entblöstem Haar, mit zerissenen Kleidern
    das Heiligtum zu betreten (3.Mo 10,6 )
  • 165. Während des Dienstes das Heiligtum zu verlassen (3.Mo 8,33 )
  • 166. - 168. Verbot für den Priester, sich an Toten zu verunreinigen, oder zu Toten ins Haus zu gehen;
    oder sich selbst an gestorbenen nächsten Verwandten zu verunreinigen (3. Mo 21,1. 2. 11 )
  • 169. - 170. Verbot für den Stamm LEVI, Anteil am Lande oder an einer Beute bei
    einer Eroberung zu haben (5.Mo 18,1. 2. )
  • 171. Sich wegen eines Toten eine Glatze zu scheren (5.Mo 14,1 )

    THEMA :   > Speiseverbote, Nasiräat, verbotene Mischungen, Arbeitstiere <
  • 172. – 179. Unreine Säugetiere, Fische, Vögel, fliegendes Gewürm, deren Merkmale angegeben
    werden, Kriechtiere und Würmer, Würmer in Früchten und im Wasser zu essen (3.Mo 11;5.Mo 14,4-19 )
  • 180. – 182. Gefallenes, Zerrissenes, Stücke vom lebenden Tier zu essen (2.Mo 22,30;5.Mo 14,21;12,23 )
  • 183. Die Hüftader zu essen (1.Mo 32,33 )
  • 184. – 185. Blut oder Tier-Fett zu essen (3.Mo 7,23.26 )
  • 186. – 187. Fleisch in Milch zu kochen oder zu kochen (2.Mo 23,19; 34,26; 5.Mo 14,21 )
  • 188. Fleisch von gesteinigten Ochsen zu essen, (2.Mo 21,28 )
  • 189. – 191. Brote, gedörrte oder geschrotete Körner vom neuen Getreide vor Pessach zu essen(3.Mo 23,14 )
  • 192. Die Baumfrucht der ersten 3 Jahre zu essen (3.Mo 19,23 )
  • 193. Zwischengewächse des Weingartens zu essen (5.Mo 22,9 )
  • 194. Götzenopfer-Wein zu trinken (5.Mo 32,38 )
  • 195. Im Übermaß zu essen und zu trinken (5.Mo 21,20 )
  • 196. Am Versöhnungstage (JomKipur) zu essen 3.Mo 23,29 )
  • 197. – 199. Am PESSACH gesäuertes, mit Gesäuertem Gemischtes, am Rüsttage (Erew JomTof)
    des PESSACH vom Mittag ab Gesäuertes zu essen (2.Mo 12,15. 29; 5.Mo 16.3)
  • 200. – 201. Gesäuertes oder Sauerteig an PESSACH im Hause zu haben (2.Mo 13,7 )
  • 202. – 206. Verbot für den NASIR (Zeit-Gelübde), Wein oder Weinmischung zu trinken,
    Weinbeeren, Rosinen oder Teile derselben zu genießen (4.Mo 6,3.4 )
  • 207. – 209. Verbot für den NASIR, an Toten sich zu verunreinigen,
    ins Haus eines Toten zu gehen und das Haupthaar zu scheren (4. Mo 6,5-7 )
  • 210. – 214. Die Feldfrucht am Rande des Feldes abzuschneiden, die abgefallenen Ähren (Leket)
    zu sammeln, die einzelnen zurückgebliebenen Trauben nachzulesen, die Beeren aufzulesen,
    vergessene Garben oder Früchte zu genießen (3.Mo 19,9-19; 23,22; 5.Mo 24,19 – 20 )
  • 215. – 216 Saaten zu mischen und im Weingarten Getreide oder Kräuter zu säen (3.Mo 19,19;5.Mo 22,9 )
  • 217. Vieh zu mischen (3.Mo 19 )
  • 218. Tiere verschiedener Art zusammen arbeiten zu lassen (5.Mo 22,10 )
  • 219. Den arbeitenden Tieren das Maul zuzubinden (5.Mo 25,4 )

    THEMA :   > Boden- , Sozial- und Arbeitergesetze <
  • 220. – 223. Im Erlassjahr (schemitta) das Feld zu bestellen, Bäume zu pflanzen,
    den Nachwuchs zu schneiden oder Früchte zu sammeln (3.Mo 25,4-5 )
  • 224. – 226. Ebenso im Jobel-Jahr
  • 227. Land im Lande ISRAEL immer zu verkaufen (3.Mo 25,23 )
  • 228. Die Marken und Felder der Levitenstädte zu ändern (3.Mo 25,34 )
  • 229. Die Leviten ohne Unterstützung zu lassen (5.Mo 12,19 )
  • 230. Ein Darlehen nach dem Erlassjahr einzufordern (5.Mo 15,2 )
  • 231. Dem Armen auf Hinblick auf das Erlassjahr ein Darlehen zu verweigern (5.Mo 15, 9 )
  • 232. Einem Armen Unterstützung zu verweigern (5.Mo 15, 7)
  • 233. Einen ausgelösten hebr. Arbeiter ohne Geschenk weiter ziehen zulassen (5.Mo 15,13 )
  • 234. Einen Armen wegen seiner Schuld zu drängen (2.Mo 22,25 )
  • 235. – 236. Einem Isrealiten Zins abzunehmen oder zu bewilligen (3.Mo 25,37; 5.Mo 23,20 )
  • 237. In Zinsverträgen als Zeuge, Bürge oder in sonst einer Form mitzuwirken (2.Mo 22,24 )
  • 238. Die Entlohnung eines Arbeiters aufzuschieben (3.Mo 19,13 )
  • 239. – 242. Den Schuldner gewaltsam auszupfänden, ein ihm untentbehrliches Pfand
    zu behalten; von einer Witwe ein Pfand zu nehmen, Geräte zu pfänden, die zur Bereitung
    des Unterhaltes notwendig sind (5.Mo 24, 6. 10. 12. 17 )

    THEMA :   > Vergehen an Menschen und Tieren <
  • 243. Menschen zu stehlen (2.Mo 20,15 )
  • 244. Eigentum zu steheln (3.Mo 19,11 )
  • 245. Eigentum zu rauben (3.Mo 19,13 )
  • 246. Den Grenzstein zu verrücken (5.Mo 19,14 )
  • 247. – 249. Fremdes Eigentum durch List oder Gewalt zurückzubehalten,
    abzuleugnen oder abzuschwören (3.Mo 19, 11 – 13 )
  • 250. Jemanden im Handel zu betrügen (3.Mo 25,14 )
  • 251. Jemanden durch Worte kränken (3.Mo 25,17 )
  • 252. – 253. Einen Fremden zu beleidigen oder im Handel zu betrügen (2.Mo 22,20 )
  • 254. – 255. Einen Geflohenen Dienstarbeiter seinem Herren wieder auszuliefern
    oder zu beleidigen (5.Mo 23, 25-16 )
  • 256. Witwen und Weisen zu bedrücken (2.Mo 22,21 )
  • 257. – 259. Einen hebr. Arbeiter zu eigentlicher Sklavenarbeit anzuhalten,
    zu solcher Arbeit zu verkaufen oder genau so hart zu behandeln (3.Mo 25, 39. 42. 43. )
  • 260. Einem Heiden harte Behandlung eines hebr. Dienstarbeiter zu erlauben (3.Mo 25, 53 )
  • 261. Niemanden als eine Sklavin zu verkaufen (2.Mo 21, 8 )
  • 262. Der Frau nicht die Unterstützung verweigern (2.Mo 21,10 )
  • 263. – 264. Eine geehelichte Kriegsgefangene als Sklavin zu behandeln
    oder als Sklavin zu verkaufen (5.Mo 21,14 )
  • 265. Nach eines anderen Frau zu gelüsten (2.Mo 20,17 )
  • 266. Nach eines anderen Eigentum zu gelüsten (2.Mo 20,17 )
  • 267. – 268. Verbot für den Tagelöhner, nach der Arbeit für sich weiter abzupflücken
    oder von der Ernte  etwas mitzunehmen (5.Mo 23,25 )
  • 269. Gefundenes dem Eigentümer nicht zurückzugeben (5.Mo 22,3 )
  • 270. Ein unter seiner Last zusammengebrochenes Tier ohne Hilfe liegen zu lassen (2.Mo 23, 5 )
  • 271. – 272. Bei Maß und Gewicht zu betrügen (3.Mo 19,35 ; 5.Mo 25, 13-14 )

    THEMA :   > Gericht <
  • 273. Im Gericht unrecht zu tun (3.Mo 19,35 )
  • 274. Als Richter Bestechung anzunehmen (2.Mo 23, 8 )
  • 275. – 276. Als Richter das Ansehen der Person zu achten (3.Mo 19, 15; 5.Mo 1,17 )
  • 277. Den Armen im Gericht zu schonen (2.Mo 23,3 )
  • 278. Einem Sünder sein Recht zu versagen (2.Mo 23, 6 )
  • 279. Den Schuldigen nachsichtig zu behandeln (5.Mo 19,13 )
  • 280. Das Recht der Fremden, Ausländer oder Waisen zu verdrehen (5.Mo 24,17 )
  • 281. Einen Prozessierenden außer in Gegenwart des Gegners anzuhören (2.Mo 23, 1 )
  • 282. In peinlichen Prozessen nach der Mehrheit zu entscheiden (2.Mo 23, 2 )
  • 283. Nach der Verteidigung eines Angeklagten auch als dessen Kläger aufzutreten (2.Mo 23, 2 )
  • 284. Gesetzesunkundige als Richter anzustellen (5.Mo 1,17 )
  • 285. Falsches Zeugnis abzulegen (2.Mo 20,16 )
  • 286. Das Zeugnis eines Lästerers anzunehmen und die für ein Urteil in Betracht zu ziehen (2.Mo 23,1 )
  • 287. Das Zeugnis von Verwandten für oder auch gegen Verwandte anzunehmen (5.Mo 24,16 )
  • 288. Auf nur eines Zeugen Aussage abzuurteilen (5.Mo 19,15 )
  • 289. Unschuldige zum Tode zu verurteilen (2.Mo 20,13 )
  • 290. Nur auf Umstände gestützt Todesurteile zu fällen (2.Mo 23, 7 )
  • 291. Als Zeuge in peinlichen Prozessen ein Urteil auszusprechen, statt sich ausschließlich
    auf sein Zeugnis zu beschränken (4.Mo 35,30 )
  • 292. Einen Verbrecher ohne Rechtsverfahren zu töten (4.Mo 35,12 )
  • 293. Mitleid oder Nachsicht mit dem zu haben, der einen Menschen verfolgt, um ihn zu töten
  • 294. Eine Vergewaltigte zu bestrafen (5.Mo 22,26)
  • 295. – 296. Von einem Mörder und einem Totschläger Lösegeld anzunehmen (4.Mo 35,31.32)

    THEMA :   > Versündigung an Menschen und Tieren <
  • 297. Bei Lebensgefahr eines anderen unbekümmert abseits zu stehen 3.Mo 19,16
  • 298. – 299. Gefährdung eines anderen zu verschulden oder ihm einen Anstoß
    in den Weg zu legen (5.Mo 22, 8 ; 3.Mo 19,14 )
  • 300. Die Geißelung eines Schuldigen zu verschärfen (5.Mo 25, 3 )
  • 301. Jemanden zu verleumden (3.Mo 19,16 )
  • 302. Den nächsten zu hassen [hintenanzustellen] (3.Mo 19, 7 )
  • 303. Den Nächsten zu beschämen (3.Mo 19,17 )
  • 304. – 305. Rache zu üben oder nachzutragen (3.Mo 19,17 )
  • 306. Beim Wegnehmen des Vogelnestes die Vogelmutter mitzunehmen (5.Mo 22, 6)

    THEMA :   > Verschiedenes <
  • 307. – 308. Haare oder Anzeichen eines Hautaussatzes zu tilgen (5.Mo 24, 8 )
  • 309. Zu pflügen oder zu säen in einem Tal, in dem ein von unbekannter Hand
    Erschlagener aufgefunden worden ist (5.Mo 21, 4 )
  • 310. Zauberer am Leben zu lassen (2.Mo 22,17 )
  • 311. Einen Neuvermählten zum Heeresdienst heranzuziehen (5.Mo 24, 5 )

    THEMA :   > Versündigung an autoritativen Gewalten <
  • 312 Dem obersten Gericht den Gehorsam zu versagen (5.Mo 17,11 )
  • 313. – 314. Etwas zum Gesetz hinzuzufügen oder von ihm wegzunehmen (5.Mo 13, 1 )
  • 315. – 316. Einem Richter, Fürsten, König oder Schulleiter zu fluchen (2.Mo 22,27 )
  • 317. Irgend einem Israeliten zu fluchen (3.Mo 19,14 )
  • 318. – 319. Vater und Mutter zu fluchen oder zu schlagen (2.Mo 21, 15. 17. )

    THEMA :   > Feiertage <
  • 320. Am Schabat zu arbeiten (2.Mo 20,10 )
  • 321. Am Schabat über die Schabatgrenze hinaus zu gehen, (2.Mo 16,29 )
  • 322. Am Schabat eine Hinrichtung zu vollziehen (2.Mo 35, 3 )
  • 323. – 329. Am 1. und 7. Tage des PESSACH-Festes, an SCHAWUOT, Rosch HaSchannah,
    Jom Kipur, am 1. und 8. Tage des SUKKOT zu arbeiten (2.Mo 12,16; 3.Mo 23, 7.21.25.28.36.36. )

    THEMA :   > Ehe- und Sexualvorschriften <
  • 330. – 345. Mit gewissen Verwandten sich zu verehelichen (3.Mo 18, 2-18 )
  • 346. Mit der eigenen menstruierenden Frau zu verkehren (3.Mo 18,19 )
  • 347. Mit der Frau eines anderen geschlechtlich zu verkehren (3.Mo 18,20 )
  • 348. – 352. Widernatürlichen Umgang zuüben (3.Mo 18, 7. 14. 22. 23. )
  • 353. Handlungen auszuüben, die zu verbotenem Verkehr anreizen können (2.Mo 18, 6 )
  • 354. Eine Tochter Israels mit einem in Blutschande Erzeugten [Mamser] zu verheiraten (5.Mo 23,3 )
  • 355. Eine Prostituierte zu sein (5.Mo 23,18 )
  • 356. Seine geschiedene Frau nach deren Eingehen einer zweiten Ehe zurückzunehmen (5.Mo 24,4 )
  • 357. Verbot für eine kinderlose Witwe, einen anderen als den Bruder
    des Schwagers zu heiraten [Leviratsehe] (5.Mo 25, 5 )
  • 358. Verbot für den Mann, der eine Frau wegen Notzucht hat heiraten müssen,
    sich von ihr wieder zu scheiden (5.Mo 22,29 )
  • 359. Verbot für den Mann, sich von seiner fälschlich von ihm des Ehebruchs
    bezichtigten Frau zu scheiden (5.Mo 22,19 )
  • 360. Verbot für einen Kastrierten eine israelische Frau zu nehmen (5.Mo 23, 2 )
  • 361. Jemanden zu kastrieren (3.Mo 22,24 )

    THEMA :   > Königtum <
  • 362. Einen Nicht-Israeliten zum König in ISRAEL zu machen (5.Mo 17,15 )
  • 363. – 365. Verbot für den König, zu viel Pferde zu halten, zu viel Frauen zu nehmen
    oder Gold und Silber übermäßig anzuhäufen (5.Mo 17,16.17. )




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JOELA
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