Wer sind wir?
Forenregeln
Links/Tipps
Urheberrecht
Gästebuch
Wo ist die Liebe geblieben?
Was hat man mit der Liebe gemacht?
Wird Liebe leben überhaupt noch verstanden?
Die Liebe ist traurig, wurde weggeworfen - braucht man nicht mehr.
Die Liebe fragt, schreit nach:
Anstand, wo bist du?
Ehrlichkeit, wo bist du?
Achtsamkeit, wo bist du?
Höflichkeit, wo bist du?
Freundlichkeit, wo bist du?
Rücksichtnahme, wo bist du?
Gehorsam, wo bist du?
Vertrauen, wo bist du?
Helft der Liebe wieder ihren Urstand zu finden und lernen wieder Liebe zu leben!
Darf gerne geteilt werden...von JOELA Mo 22 Jul 2024, 11:00
» » الحوثيون - HUTHI « und die Auferstehung von Nebukadnezar 1-4
von ابو رجب AbuRadjab Mo 22 Jul 2024, 05:00
» NAHOST-Ticker
von ABA So 14 Jul 2024, 12:12
» G 7 «» אֶרֶץ יִשְׂרָאֵל
von ABA So 14 Jul 2024, 11:11
» »NATURKATASTROPHEN« - “STRAFEN GOTTES” - und doch NICHTS daraus gelernt
von Asarja Do 11 Jul 2024, 16:16
» Stunde der VEGETARIER
von ABA Mi 10 Jul 2024, 14:00
» Deine Blutgruppe bestimmt deine Lebensweise!
von Elischua So 07 Jul 2024, 08:48
» Jerusalem gehört uns »jüdischen NAZIS«
von ABA Fr 05 Jul 2024, 18:00
» FREIHEITSKÄMPFER «vs» TERRORISTEN mit UNRWAunterstützung
von JOELA So 30 Jun 2024, 19:00
» DAS SCHWEIGEN DER tagesschau-LÄMMER
von JORAM יורם So 30 Jun 2024, 16:00
Keine
Der Rekord liegt bei 575 Benutzern am Di 05 Dez 2023, 20:43
Wichtiges BGH-Urteil
Wichtiges BGH-Urteil
Habe von meinem Rabbi folgende Mail zugesandt bekommen:
Liebe Freunde,
der nachstehende Urteil erscheint mir bedeutsam und eröffnet zumindest
theoretisch die Möglichkeit, gegen Volksverhetzung und die sog.
"Auschwitzlüge" gerichtlich vorzugehen. Da fallen einem doch etliche
Namen ein, oder?
Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden: "Stellt ein Ausländer von ihm
verfasste Äußerungen, die den Tatbestand der Volksverhetzung im Sinne
des § 130 Abs. 1 oder des § 130 Abs. 3 StGB erfüllen ('Auschwitzlüge'),
auf einem ausländischen Server in das Internet, der Internetnutzern in
Deutschland zugänglich ist, so tritt eine zum Tatbestand gehörende
Eignung zur Friedensstörung (Erfolg im Sinne des § 9 Abs. 1 3.
Alternative StGB) im Inland ein."
Quelle:
http://www.golem.de/0012/11306.html
Schalom
Euer Baruch
LG, Luluthia
![Wichtiges BGH-Urteil 979479](https://2img.net/u/3113/14/66/72/smiles/979479.gif)
Luluthia- Streber - gut so!
- Was bist du :
Deine Beiträge : 510
Dein Einzug : 21.10.09
Wie alt bist du : 57