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Erstgeburtsrecht
Erstgeburtsrecht
wie sieht damit Jüdischen aus?Und wie sieht das im Falle aus wenn ein Mädchen erstgeborene ist?
Moshe ben Yoseph

Gast- Gast
jüdisches Erstgeburtsrecht!
Schalom Mosche BenJosef,
... wie sieht damit Jüdischen aus?
Und wie sieht das im Falle aus wenn ein Mädchen erstgeborene ist?
Wir progressiv gläubige liberalen Juden haben in der Erbfolge des Erstgeburtsrecht keine Probleme. Rechtlich richten wir uns nach den Gesetzen der Instanz des Landes in dem wir verpflichtet sind.
Jedoch vorweg:
Um dies im Beispiel zu verstehen, nehmen wir das "antike" jüdische Erstgeburtsrecht >משפט הבכורה< [Mischpat HaBechora]. Hier würde dem Erstgeborenen (m.) des Vaters >בכור< [bechor] der doppelte Anteil des Erbes zustehen. Der Erstgeborene wird hier als >ראשית אנו< [reschit ono] d.h. "der erste seiner (des Vaters) Kraft" bezeichnet! Das gleiche Erstgeburtsrecht einer Tochter ist nur gegeben wenn kein männlicher Nachkomme aus der Ehe gegeben ist. Da also die Töchter zunächst neben ihren Brüdern keine erbrechtlichen Ansprüche hatten, wurde es den Erben, (also den Brüdern) zur Pflicht gemacht für ihre Schwester(n) bis zu deren Vollreife, bzw. Verheiratung zu sorgen; also ihnen den Lebensunterhalt zu gewähren. Wir nennen dies >מזונות< [mesonot]! (Unterhalt/Alimente)
Der Erstgeborene einer Mutter, der also nicht gleichzeitig erstgeborener des Vaters ist, nennen wir >פטר רחם< [peter rechem]. Er wird beim Erstgeburts-Erbrecht am Erbe des Vaters nicht berücksichtigt. Er wird auch als ein sog. "Pechvogel" oder "zum Narr gemacht" bezeichnet. Korrekt jedoch >בוכרא םכלא< [buchra sachla] = (törichter Erstgeborener).
Was jedoch das "biblische" sowie auch das "talmudische" Erstgeburtsrecht betrifft, gibt es hier soviel Ausnahmen im TANACH, dass dies letztlich eine sehr komplizierte Sache für unsere Weisen war, es als klare Bestimmungen im TALMUD niederzuschreiben.
was also jetzt:
Um auf unser persönliches Beispiel für die heutige Zeit zurückzukommen, sind unsere 5 Kinder in der Folge:
weibl. - weibl. - männl. - männl. - weibl.
alle gleich Erbberechtigt und zwar egal ob hier in Deutschland oder in ISRAEL! Denn unsere Familie handelt nach dem besagten progressiven Glaubensdenken. D.h. fortschreitende Glaubenserkenntnis, wie es im religiösen Judentum üblich sein sollte. (hierbei berufen wir uns sogar auf Lehrmeinungen von Rabbi Jeschua BenJosef).
Das rabbinische Recht:
Deshalb möchte ich dir, lieber Mosche BenJosef, trotzdem die rabbinische Erbfolge nicht vorenthalten. Das rabbinische Erbrecht baute nämlich die unzureichende "biblische" Basis zu folgender Erbfolge aus:
- בנים [banim] = Söhne und deren Nachkommen
- בנות [banot] = Töchter und deren Nachkommen (falls keine Söhne vorhanden sind)
- אבא [aba] = Vater
- אחים [achim] = Brüder und deren Nachkommen
- אחות [achot] = Schwestern und deren Nachkommen (falls keine Brüder vorhanden)
- סבא [saba] = Großvater (väterlicherseits)
- דוד [dod] = Onkel (väterlicherseits) und deren Nachkommen
- דודה [dodah] = Tante(n) (Väterlicherseits)
שלום אבא
Schalom ABA
Re: Erstgeburtsrecht
Da hast du mich jetzt aber so was von neugierig gemacht, das würde mich jetzt interessieren, wie du zu dieser Lehrmeinung kamst und wo man diese finden kann.was also jetzt:
Um auf unser persönliches Beispiel für die heutige Zeit zurückzukommen, sind unsere 5 Kinder in der Folge:
weibl. - weibl. - männl. - männl. - weibl.
alle gleich Erbberechtigt und zwar egal ob hier in Deutschland oder in ISRAEL! Denn unsere Familie handelt nach dem besagten progressiven Glaubensdenken. D.h. fortschreitende Glaubenserkenntnis, wie es im religiösen Judentum üblich sein sollte. (hierbei berufen wir uns sogar auf Lehrmeinungen von Rabbi Jeschua BenJosef).
Danke dir im voraus und ganz liebe Grüsse!!
Shalom, deine woml