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Wie steht das Judentum eigentlich zur Todesstrafe - Oder: Wer eine Seele erschlägt

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Wie steht das Judentum eigentlich zur Todesstrafe - Oder: Wer eine Seele erschlägt Empty Wie steht das Judentum eigentlich zur Todesstrafe - Oder: Wer eine Seele erschlägt

Beitrag von Elischua Fr 20 März 2015, 07:51

Wie steht das Judentum eigentlich zur Todesstrafe

Wie steht das Judentum eigentlich zur Todesstrafe - Oder: Wer eine Seele erschlägt Louis_xvi_-_execution
Die Hinrichtung von Louis XVI. Im Judentum wurde die Guillotine nie befürwortet
Wie steht das Judentum eigentlich zur Todesstrafe - Oder: Wer eine Seele erschlägt Flag-ch_de-tinySoeben erschien in der Jüdischen Allgemeine mein Artikel zu diesem Thema. Weil aus Platzmangel nur ein Teil des Artikels gedruckt wurde, stelle ich hier die längere, vollständige Version den Lesern zu Verfügung.

Wie steht das Judentum eigentlich zur Todesstrafe

Spätestens seit bekannt wurde, dass unter den Terror-Verdächtigten, die im Züge der Entführung von Eyal Yifrach, Gilad Shaar und Naftali Frenkel verhaftet wurden, man Ziad Awad zählt, der einst als Lösepreis für Gilad Schalit befreit wurde, einer der Mörder von Polizeioberrat Baruch Mizrahi ist, werden die Stimme für die Einführung einer Todesstrafe für Terroristen, die zu tatsächliche Hinrichtungen führen soll, besonders laut. Die Ermordung der drei Teenagern stärkt diese Tendenz weiter.
Bis vor wenigen Jahrzehnten wäre das relativ unumstritten. Nun aber wird die Todesstrafe in großen Teilen des Westen als unzumutbar betrachtet. Bereits im 18. Jh. rief der italienische Rechtsphilosoph Cesare Beccaria zu Abschaffung der Todesstrafe. Er stützte sich auf einer utilitaristischen Ethik, das heißt, dass bei ethischen Auseinandersetzungen man hauptsächlich den Zweck einer Handlung und nicht ihr Tugend betrachten soll. Für Beccaria war die Utilität der Todesstrafe (und des Foltern) einfach zu gering, um sie weiterhin zuzulassen.
Andere Ethiker sprachen sich ebenfalls gegen der Todesstrafe aus, stützten sich aber dabei auf einer anderen ethischen Theorie. So betont Johann Gottlieb Gonne in einen kurzen Zeitungsartikel aus 1744 eher Argumente aus der Tugendethik, das heißt, das er die Handlung der Hinrichtung ablehnte. Im Züge Gonne schließen sich zahlreiche andere Denker seiner Meinung an.
Doch folgt die Ablehnung der Todesstrafe weder selbstverständlicherweise aus der utilitarischen Ethik noch aus der Tugendethik. So befürworteten sie Kant, Locke, Montesquieu, Voltaire, Rousseau, Hegel und Schoppenhauer.
Auch heutzutage sind die Meinungen im Westen geteilt. In Westeuropa wurde die Hinrichtung total abgeschafft, bzw. existiert nur noch in Theorie, während sie in vielen Bundesstaaten der USA nach einem Moratorium in den frühen 1970 Jahren wieder eingeführt.
Der aktuelle Wochenabschnitt, Mass’ej, schildert die jüdische Gesetzgebung in Bezug auf Mord, und bildet damit einen wichtigen Quellentext dafür, welche Auffassung das Judentum zur Todesstrafe vertritt:
Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistadt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (4. B.M. 35:30-33)
Nachdem die Tora die Hinrichtung für bestimmten Delikten vorschreibt, ist die Argumentation, dass das juridisch Toten eines Menschen immer falsch ist, für das Judentum eine unvereinigbare Anmaßung. Doch betrachten rabbinische Kreisen Todesurteilen nicht weniger kritisch als andere. Es sind nur ein paar Wochen her, das die Konferenz der Europäischen Rabbinern ein Todesurteil für 600 führende Mitglieder der islamistischen Muslimbrüder in Ägypten stark kritisierte (“European Rabbis condemn Egypt for mass death sentence”). Was sagen unsere rabbinische Quellen zur Todesstrafe?
Ignoriert man die Tora schebe’al Pe – die mündliche Überlieferung – und lesen so die Tora, dann sieht es aus, als ob Todesstrafe recht locker gefällt werden. Zu den Delikten, für die die Todesstrafe vorgeschrieben wird, zählen nicht nur Mord, sondern eine Reihe von sexueller Praktiken und Vergehen sowie Götzendienst, G“tteslästerung und das Verletzen des Schabbats.
Als Moses vom Berg herabstieg und sah, dass sich das Volk ein Goldenes Kalb gemacht hatte und es feierten1, rief er aus: „Wer für G“tt ist, komme mit mir“. Weiter lesen wir dann: „Und sie töteten dreitausend Menschen“ (2.B.M. 32:26-28). Liest man diese Worte ohne den Kontext der mündlichen Tora, denken man an eine brutale Bande, die voller Willkür gewalttätig durch ein Viertel zieht.
Aber so lesen wir Juden die Tora nicht. Die Tora schebe’al Pe schließ die sorgfältige Vermittlung des Kontexts der biblischen Geschichten ein sowie Jahrtausende rabbinische Weisheit in der sehr genaue Lesung des Textes und vieles Wissen, die aus den Uhrzeiten unseres Volkes stammt. Ein Teil der mündlichen Tora betrachten wir als Halacha leMosche MiSinai – als Halacha (Gesetz), die von Mosche am Berg Sinai gelehrt wurde. Sie ist deshalb dem Pentateuch ebenbürtig.
Und eben diese Tora Schebeal Pe lehrt, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, ehe ein Todesurteil gefällt werden konnte. Es verlangte:

  1. Zwei koschere Zeugen – das heißt, dass sie ohne Zweifel vollkommen ehrlich und weder miteinander, mit dem Opfer oder dem mutmaßlichen Täter verwandt sind.
  2. Der Täter muss vor der Tat ausdrücklich gewarnt worden sein, dass nähmlich das, was er tun möchte unter diesem und jenem Tora-Verbot steht und zur Todesstrafe führen wird.
  3. Diese Warnung muss der Täter bestätigen, in dem er erwidert, dass er das Verbrechen trotzdem begehen wird.
  4. Todesurteile durften nur vom Sanhedrin ausgesprochen werden. Wie wir unten sehen werden, dürfen Todesurteile im Judentum seit bereits Jahrzehnten vor der Zerstörung des 2. Tempels, also fast 2000 Jahr, nur unter eingeschränkten Ausnahmeregelungen gefällt werden.
  5. Die Zeugen wurden ausführlich befragt, und jeglicher Widerspruch zwischen ihren Aussagen konnte aus prozeduralen Gründen das Zeugnis ungültig machen, auch wenn kein realistischer Zweifel an der Schuld des Angeklagten bestand.
  6. Der Sanhedrins war verpflichtet, Gründe zu suchen, um den Angeklagten nicht hinzurichten. Deshalb war das Urteil ungültig, wenn der Angeklagte vom gesamten Sanhedrin ausnahmslos schuldig befunden wurde; die Anwesenheit mindestens einer Gegenstimme müsste aufweisen, dass man ernsthaft versucht hat, ihn zu verteidigen.

Auch die Vergeltung nach dem Goldenen Kalb ist laut der mündlichen Überlieferung, die auf eine einsichtige Lesung basiert, als fast ordentliches Gerichtsverfahren zu interpretieren. Besonders realistisch und der Überlieferung treu inszenierte dies Gideon Rothstein in seinem Buch Casandra Misreads the Book of Samuel (2008, Buchbesprecheng hier und hier).
Diese und weitere Einschränkungen zeigen, dass nach unserer Tradition Todesurteile eher Theorie als Praxis sein sollten. Nach dem Talmud Makkot 7a kamen Hinrichtungen kaum vor. Unsere Weisen bekunden größte Abneigung gegen die Todesstrafe. Ein Sanhedrin, der einmal in sieben Jahre ein Todesurteil fällte, wurde „katlanit“, „zerstörerisch“ genannt, nach Rabbi Eliezer ben Asaria sogar schon, wenn er es einmal in 70 Jahre tat. Entsprechend zog ca. 40 Jahre vor der Zerstörung des 2. Tempels der zentrale Sanhedrin selbständig aus der Lischkat ha-Gasit, dem Raum beim Tempel, in dem es tagen müsste, um ein Todesurteil überhaupt aussprechen zu können, um ein Moratorium der Hinrichtungen einzuführen.
Ein Vertreter der amerikanischen Regierung fragte dem 1986 verstorbenen Rabbiner Mosche Feinstein um seine Meinung zur Todesstrafe wie sie in Amerika praktiziert wird. Da im US-Gesetzgebung ein Todesurteil auch mit einem viel geringeren Beweislast gefällt wird, und dabei gelegentlich tragische Fehler auftreten und Personen hingerichtet werden, die es nicht werden sollen, sprach der Rabbiner sich in einem Brief an den Gouverneur von New York für ein Moratorium aus (Responsa Igrot Mosche, Choshen Mishpat Vol.2 #68 [S. 1 S. 2]).
Sollten Hinrichtungen also grundsätzlich Tabu sein und nach der Halacha auch Terroristen nicht hingerichtet werden dürfen? Dem ist nicht so. Erstens ist der Terrorismus ein Krieg, und im Krieg gelten auch nach der Halacha andere Regeln. Außerdem dürfen wir nicht die Augen schließen vor der Gefahr, die von einem Gefangenenaustausch ausgeht.
Wenn entlassene Häftlinge als Helden empfangen werden und oft in kürzester Zeit wieder Terroranschläge verüben, dann darf ein Rechtsstaat sich die Frage stellen, ob Todesurteile nicht vielleicht doch möglich sein sollten. Diese Entscheidung wäre aber dann eine außerordentliche und hätte zu biblischen Zeiten nicht in den Händen des Sanhedrins, sondern in denen des Königs gelegen, also in den Händen der weltlichen Macht (die aber sowieso unter Aufsicht des Sanhedrins stand oder stehen müsste).
Der Rambam, Maimonides (1135–1204), lehrte: »All diese Mörder und ähnlichen Verbrecher, die vom Beit Din kein Todesurteil bekommen – wenn der König Israels sie nach dem Gesetz seines Reichs und für den Schutz des Gemeinwohls hinrichten möchte, darf er das. So darf der Gerichtshof bei außergewöhnlichem Bedarf auch die Strafen aussprechen, die für diese Notsituation erforderlich sind.« (Hilchot Rozeach 2:4-5)
Es ist undenkbar, willkürlich mit Menschenleben umzugehen, Unrecht zu tun, oder aus Rache zu handeln. Es wäre unzumutbar und gefährlich, wenn Bürger das Gesetz selbst in die Hand nehmen. Aber ob die Todesstrafe für wenige bestimmte Terrordelikte – ob sie von Araber oder auch Juden oder anderen begangen werden – nach klaren und gerechten Richtlinien eingeführt werden sollen, dass ist ein Thema, dass die Abgeordneten der Knesset diskutieren dürfen. Und die Bevölkerung sollte sich rege daran beteiligen.
Fußnote
1Diese Feier beinhaltete wohl mehr als das lediglich Anbeten des Kalbes. Im hebräischen Text heißt es Wajakumu lezachejk (2. B.M. 32:6), das sowohl götzendienerische als auch sexuelle und sogar menschelebenverunwürdigende Taten hervorruft.

Quelle: Mikolot Mayim Rabbim

Weiterer Link dazu: jüdische-allgemeine
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